Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Maklervertrag
  3. Weitergabe von Informationen
  4. Doppeltätigkeit
  5. Provisionsanspruch
  6. Vorkenntnis
  7. Salvatorische Klausel
  8. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Mario Gonzalez, handelnd unter „LAGOMA Immobilien“ (nachfolgend „Makler“ genannt), gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Ein Kunde im Sinne des Vertrages kann der Verkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein, ebenso der Vermieter oder der Mieter auch Wohnungssuchender genannt. Bei einem Hauptvertrag, ist der Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2) Maklervertrag

Das Zustandekommen des Maklervertrages, bedarf nicht der Schriftform. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. über ein Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich zustande.

Im Falle eines Mietobjektes ist, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich.

Der Maklervertrag zwischen Vermieter und Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und der Annahme des Maklers zustande.

Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.

3) Weitergabe

Sämtliche Informationen der Makler einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

4) Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

5) Provision

Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz.

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird, die abweichend vom Angebot sind. Die Provision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages verdient und fällig.

6) Vorkenntnis

Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben per E-Mail an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis zu berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

7) Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ein anderer Teil dafür wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine neue Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt ohne das die Regelung den übrigen Vereinbarungen zuwider laufen.

8) Alternative Streitbeilegung

8.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

8.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.